§ 5 ZRHO - Arten der Ersuchen
Bibliographie
- Titel
- Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
- Amtliche Abkürzung
- ZRHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31020000000001
Im Rechtshilfeverkehr werden folgende Ersuchen unterschieden:
- 1.
Zustellungsanträge. Sie sind gerichtet auf die Übergabe eines Schriftstücks und die amtliche Feststellung der Übergabe. Nach der Art der Durchführung kommen in Betracht:
- a)
Anträge auf formlose Zustellung, auf Grund deren die Zustellung durch einfache Übergabe des Schriftstücks an den Empfänger bewirkt werden soll, wenn er zur Annahme bereit ist;
- b)
Anträge auf förmliche Zustellung, auf Grund deren die Zustellung entweder in der Form, die durch die innere Gesetzgebung des ersuchten Staates für gleichartige Zustellungen vorgeschrieben ist, oder in einer besonderen Form bewirkt werden soll, die der ersuchende Staat gewünscht hat.
- 2.
Rechtshilfeersuchen. Sie sind auf Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer anderen gerichtlichen Handlung gerichtet, z.B. Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen oder Parteien, Einnahme eines Augenscheins, Aufnahme eines Urkundenbeweises oder Prüfung von Urkunden, Abnahme von Eiden, Vornahme eines Sühneversuchs;
- 3.
Ersuchen um Vollstreckungshilfe. Sie werden vornehmlich gestellt, wenn Kosten im ersuchten Staat einzuziehen sind;
- 4.
Ersuchen um Verfahrensüberleitung. Sie werden gestellt, wenn ein in einem Staat anhängiges Verfahren, z.B. in Vormundschafts- und Nachlaßsachen, an die Behörden eines anderen Staates abgegeben oder von ihnen übernommen werden soll;
- 5.
Ersuchen um Verfahrenshilfe. Sie enthalten die Bitte, andere als gerichtliche Handlungen vorzunehmen, z.B. Akten oder Urkunden zu übersenden, behördliche Auskünfte zu erteilen oder Zeugen oder Berechtigte zu ermitteln.