Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften des Landes zur Förderung des Wohnungswesens (Bürgschaftsbestimmungen Wohnungswesen)
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften des Landes zur Förderung des Wohnungswesens (Bürgschaftsbestimmungen Wohnungswesen)
- Redaktionelle Abkürzung
- WoBüErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 65000
Gem. Erl. d. MU u. d. MF v. 8.5.2020 - 64-25 102 -
Vom 8. Mai 2020 (Nds. MBl. S. 565)
- VORIS 65000 -
Das Land übernimmt nach § 39 LHO auf Grundlage des jeweiligen HG auf Antrag zur Sicherung der Finanzierung des Wohnungsbaus Bürgschaften nach dieser Richtlinie.