Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften des Landes zur Förderung des Wohnungswesens (Bürgschaftsbestimmungen Wohnungswesen)

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften des Landes zur Förderung des Wohnungswesens (Bürgschaftsbestimmungen Wohnungswesen)
Redaktionelle Abkürzung
WoBüErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
65000

Gem. Erl. d. MU u. d. MF v. 8.5.2020 - 64-25 102 -

Vom 8. Mai 2020 (Nds. MBl. S. 565)

- VORIS 65000 -

Das Land übernimmt nach § 39 LHO auf Grundlage des jeweiligen HG auf Antrag zur Sicherung der Finanzierung des Wohnungsbaus Bürgschaften nach dieser Richtlinie.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Art der Vorhaben1
Bedingungen2
Verfahren3
Schlussbestimmungen4
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übernahme von Bürgschaften des Landes zur Förderung des Wohnungswesens (AVB)Anlage