Abschnitt 2 MeßwZusB
Bibliographie
- Titel
- Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die zur Durchführung des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen und des Eichgesetzes zuständigen Behörden
- Redaktionelle Abkürzung
- MeßwZusB,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 71340000000001
2.
Die Eichaufsichtsbehörde ist zuständig für
- a)
die Eichung von Meßgeräten und
- b)
die Prüfung von Normalen und Prüfungshilfsmitteln,
die neuartig sind oder selten vorkommen oder deren Eichung oder Prüfung besonderen meßtechnischen Aufwand und besondere Fachkenntnisse erfordern.