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  • ab 21.07.1970 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 MeßwZusB

Bibliographie

Titel
Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die zur Durchführung des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen und des Eichgesetzes zuständigen Behörden
Redaktionelle Abkürzung
MeßwZusB,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
71340000000001

1.
Für die Durchführung des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen vom 2.7.1969 (BGBl. I S. 709) und des Eichgesetzes vom 11.7.1969 (BGBl. I S. 759) sind die Eichämter zuständig, soweit sich nicht aus diesen Gesetzen oder der nachfolgenden Festlegung etwas anderes ergibt.