Abschnitt 1 MeßwZusB
Bibliographie
- Titel
- Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die zur Durchführung des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen und des Eichgesetzes zuständigen Behörden
- Redaktionelle Abkürzung
- MeßwZusB,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 71340000000001
1.
Für die Durchführung des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen vom 2.7.1969 (BGBl. I S. 709) und des Eichgesetzes vom 11.7.1969 (BGBl. I S. 759) sind die Eichämter zuständig, soweit sich nicht aus diesen Gesetzen oder der nachfolgenden Festlegung etwas anderes ergibt.