Abschnitt 4 MeßwZusB
Bibliographie
- Titel
- Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die zur Durchführung des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen und des Eichgesetzes zuständigen Behörden
- Redaktionelle Abkürzung
- MeßwZusB,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 71340000000001
4.
Die Eichaufsichtsbehörde ist ferner zuständig
- a)
für Amtshandlungen nach § 6 Abs. 2 bis 4 des Eichgesetzes,
- b)
für die Untersagung des Betriebes einer öffentlichen Waage gemäß § 25 Abs. 2 des Eichgesetzes.