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  • ab 21.07.1970 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 MeßwZusB

Bibliographie

Titel
Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die zur Durchführung des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen und des Eichgesetzes zuständigen Behörden
Redaktionelle Abkürzung
MeßwZusB,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
71340000000001

3.
In Verbindung mit Eichungen oder Prüfungen nach Nr. 2 kann die Eichaufsichtsbehörde auch sonstige Eichungen durchführen.