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  • ab 17.11.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 12 ClanKZARdErl - Schlussbestimmung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Bekämpfung krimineller Clanstrukturen
Redaktionelle Abkürzung
ClanKZARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Dieser Gem. RdErl. tritt am 17. 11. 2020 in Kraft.

An
die Polizeidirektionen
das Landeskriminalamt Niedersachsen
die Polizeiakademie Niedersachsen
die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
die Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften
die Justizvollzugsanstalten