Abschnitt 7 ClanKZARdErl - Finanzermittlungen/Vermögensabschöpfung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Bekämpfung krimineller Clanstrukturen
- Redaktionelle Abkürzung
- ClanKZARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
Die Aktivitäten krimineller Clangruppierungen zeichnen sich in vielen Fällen durch ein hohes Gewinnstreben und eine Vermischung legaler und illegaler Wirtschaftsaktivitäten aus. Finanzermittlungen sind daher auch unterhalb der Schwelle von schwerer und organisierter Kriminalität, aber auch bei Ordnungswidrigkeitenverfahren unverzichtbar. Es ist darauf hinzuwirken, dass Maßnahmen der Vermögensabschöpfung - insbesondere auch des § 76a Abs. 4 StGB - konsequent durchgeführt und inkriminierte Vermögenswerte entzogen werden.