Art. 3 ÄGBesG - Aufhebung von Vorschriften
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften
- Redaktionelle Abkürzung
- ÄGBesG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441090000000
§ 1
Aufhebung von Kriegsfolgeregelungen
Änderungen hier nicht wiedergegeben
§ 2
Änderungen hier nicht wiedergegeben
§ 3
Besitzstandswahrung
Für Ansprüche derjenigen Personen, die nach den in den §§ 1 und 2 genannten Rechtsvorschriften bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes Leistungen erhalten haben, bleiben die aufgehobenen oder gestrichenen Vorschriften weiterhin anwendbar.