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  • ab 01.12.2001 (aktuelle Fassung)

Art. 3 ÄGBesG - Aufhebung von Vorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften
Redaktionelle Abkürzung
ÄGBesG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441090000000

§ 1

Aufhebung von Kriegsfolgeregelungen

Änderungen hier nicht wiedergegeben

§ 2

Änderung des Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes und zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften

Änderungen hier nicht wiedergegeben

§ 3

Besitzstandswahrung

Für Ansprüche derjenigen Personen, die nach den in den §§ 1 und 2 genannten Rechtsvorschriften bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes Leistungen erhalten haben, bleiben die aufgehobenen oder gestrichenen Vorschriften weiterhin anwendbar.