Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.12.2001 (aktuelle Fassung)

Art. 4 ÄGBesG - Besitzstandswahrung bei Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften
Redaktionelle Abkürzung
ÄGBesG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441090000000

Soweit durch Artikel 1 und 2 die Ruhegehaltfähigkeit von Zulagen wegfällt, sind für Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen die bisherigen Vorschriften über die Ruhegehaltfähigkeit in der bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes geltenden Fassung weiter anzuwenden. Dies gilt nicht, wenn die Zulage nach dem In-Kraft-Treten erstmals gewählt wird.