Art. 4 ÄGBesG - Besitzstandswahrung bei Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften
- Redaktionelle Abkürzung
- ÄGBesG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441090000000
Soweit durch Artikel 1 und 2 die Ruhegehaltfähigkeit von Zulagen wegfällt, sind für Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen die bisherigen Vorschriften über die Ruhegehaltfähigkeit in der bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes geltenden Fassung weiter anzuwenden. Dies gilt nicht, wenn die Zulage nach dem In-Kraft-Treten erstmals gewählt wird.