Abschnitt 9 NLStBVZustErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Zuständigkeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Redaktionelle Abkürzung
- NLStBVZustErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20110
Dieser Erl. tritt am 1. 12. 2022 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 30. 11. 2022 außer Kraft.
An die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Nachrichtlich:
An die
Region Hannover, Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte, selbständigen Gemeinden, übrigen Gemeinden soweit Straßenverkehrsbehörden
Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordwest, Niederlassung Nord und Niederlassung
Westfalen