Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 10.04.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 9 NLStBVZustErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Zuständigkeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Redaktionelle Abkürzung
NLStBVZustErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20110

Dieser Erl. tritt am 1. 12. 2022 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 30. 11. 2022 außer Kraft.

An die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Nachrichtlich:

An die
Region Hannover, Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte, selbständigen Gemeinden, übrigen Gemeinden soweit Straßenverkehrsbehörden
Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordwest, Niederlassung Nord und Niederlassung Westfalen