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Abschnitt 6 NLStBVZustErl - Zuständigkeiten zur Durchführung der StVZO

Bibliographie

Titel
Zuständigkeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Redaktionelle Abkürzung
NLStBVZustErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20110

Die NLStBV ist zuständig für

  1. a)

    Anhörungen nach § 70 Abs. 2 StVZO bei Überschreiten des in den allgemeinen Richtlinien vorgegebenen Rahmens für die §§ 32, 32d und 34 (Abmessungen, Kurvenlauf und Gewichte),

  2. b)

    die Beteiligung bei Ausnahmegenehmigungen nach § 70 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StVZO, die von den örtlichen Straßenverkehrsbehörden erteilt werden,

  3. c)

    die Anerkennung von Organisationen zur Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen nach Nummer 1 der Anlage VIII b zu § 29 StVZO sowie die Aufsicht über diese Organisationen nach Nummer 9 der Anlage VIII b,

  4. d)

    die Zustimmung zur Betrauung der Prüfingenieure (PI) von Überwachungsorganisationen nach den Nummern 3.7 und 4.1.3 der Anlage VIII b zu § 29 StVZO einschließlich der Zulassung zur Prüfung nach Nummer 3.6 der Anlage VIII b und der Führung der persönlichen Akten der PI,

  5. e)

    die einzelfallbezogene Aufgabenwahrnehmung in den Rechtsgebieten der StVZO soweit nicht die unteren Zulassungsbehörden zuständig sind.