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Abschnitt 4 NLStBVZustErl - Zuständigkeiten auf dem Gebiet der StVO

Bibliographie

Titel
Zuständigkeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Redaktionelle Abkürzung
NLStBVZustErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20110

Die NLStBV ist

  1. a)

    Straßenverkehrsbehörde i. S. des § 44 Abs. 1 StVO für die in Niedersachsen verlaufenden Bundesautobahnen soweit diese Aufgaben nicht gemäß § 44a StVO auf das Fernstraßen-Bundesamt übertragen wurden unter Berücksichtigung des zwischen Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen bestehenden Staatsvertrages 1), dem Abkommen mit der Freien und Hansestadt Hamburg 2), dem Staatsvertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen 3) und dem Staatsvertrag mit dem Freistaat Thüringen 4),

  2. b)

    anstelle der höheren und der obersten Straßenverkehrsbehörde nach § 44 Abs. 3 StVO zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 Abs. 2 und § 30 Abs. 2 StVO,

  3. c)

    höhere Straßenverkehrsbehörde i. S. von § 29 Abs. 3 StVO und der VwV-StVO zu § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 in den Verfahren der Erlaubnisse/Genehmigungen zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten,

  4. d)

    zuständig für die einzelfallbezogene Aufgabenwahrnehmung im Bereich der StVO, soweit nicht die unteren Verkehrsbehörden zuständig sind.

Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen-Cuxhaven vom 12./19. 10. 2011 (Nds. GVBl. 2012 S. 9; S. 95).

Abkommen zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken vom 20. 4. 1978/2. 5. 1978 (Nds. GVBl. 1979 S. 97).

Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken vom 5. 2. 1971 (Nds. GVBl. S. 37) zuletzt geändert durch § 1 des Staatsvertrages vom 22. 2./19. 3. 1974 (Nds. GVBl. S. 534).

Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Bundesautobahn A 38 vom 22./28. 11. 2006 (Nds. GVBl. 2007 S. 108).