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  • ab 27.06.1994 (aktuelle Fassung)

§ 9 Nds. AGWVG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz (Nds. AGWVG)
Amtliche Abkürzung
Nds. AGWVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200100000000

(1) Dieses Gesetz tritt 14 Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 tritt § 2 am 1. Januar 1995 in Kraft.

Hannover, den 6. Juni 1994

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Milde

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Schröder