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  • ab 01.02.2000 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 ReAuszBeschl

Bibliographie

Titel
Verleihung von Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
Redaktionelle Abkürzung
ReAuszBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11430000003015

7.
Die Rettungsmedaille geht in das Eigentum der oder des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht der Hinterbliebenen besteht nicht.