Abschnitt 7 ReAuszBeschl
Bibliographie
- Titel
- Verleihung von Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
- Redaktionelle Abkürzung
- ReAuszBeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11430000003015
7.
Die Rettungsmedaille geht in das Eigentum der oder des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht der Hinterbliebenen besteht nicht.