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  • ab 01.02.2000 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 ReAuszBeschl

Bibliographie

Titel
Verleihung von Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
Redaktionelle Abkürzung
ReAuszBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11430000003015

1.
Für eine unter Einsatz des eigenen Lebens erfolgreich durchgeführte Rettung aus Lebensgefahr wird als Anerkennung die Rettungsmedaille verliehen.

Als Rettungstat ist nicht nur die Rettung einzelner bestimmter Personen anzusehen, sondern auch die Rettung eines unbestimmten Personenkreises vor einer offensichtlich großen Gefahr für Leben und Gesundheit.

Die Rettungsmedaille wird derselben Retterin oder demselben Retter nur einmal verliehen.