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  • ab 01.08.2021 (aktuelle Fassung)

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
Redaktionelle Abkürzung
EB-SoUVO-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

RdErl. d. MK v. 1.8.2021 - 53.4 - 80 109-10 -

Vom 1. August 2021 (SVBl. S. 399)

- VORIS 22410 -

Bezug: Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung v. 22.1.2013 (Nds. GVBl. S. 23, SVBl. S. 66), geändert durch Artikel 1 der Verordnung v. 2.7.2021 (Nds. GVBl. S. 506, SVBl. S. 398)

Das Verfahren dient der Feststellung, ob eine Schülerin oder ein Schüler auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen ist, welcher Art und Umfang dieser Bedarf ist und mit welchen Maßnahmen dem Bedarf entsprochen werden kann. Das Ziel ist, die schulische Teilhabe zu gewährleisten. Ein festgestellter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Lernen oder geistige Entwicklung ist Voraussetzung für einen längerfristigen zieldifferenten Unterricht einer Schülerin odereines Schülers.

Zur Durchführung der Bezugsverordnung wird Folgendes bestimmt:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Bedarf an sonderpädagogischer UnterstützungZu § 1
FördergutachtenZu § 2
FörderkommissionZu § 3
FeststellungenZu § 4