Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.09.1991, Az.: 4 L 29/90
Träger der Sozialhilfe; Hilfeempfänger; Öffentliche Verkehrsmittel; Preiswerte Fahrkarten; Hilfszweck; Zeitablauf; Erlöschen des Anspruchs auf Sozialhilfe
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 25.09.1991
- Aktenzeichen
- 4 L 29/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 13148
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1991:0925.4L29.90.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Braunschweig 08.02.1990 - 4 A 4322/89
Rechtsgrundlagen
- § 12 BSHG
- § 22 Abs. 1 BSHG
- § 23 Abs. 3 BSHG
- § 67 BSHG
- § 69 Abs. 3 BSHG
- § 1 Abs. 1 RegSatzV
Fundstellen
- DÖV 1992, 413-414 (amtl. Leitsatz)
- FEVS 42, 227
- info also 1992, 209
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Träger der Sozialhilfe, der es Hilfeempfängern ermöglicht, öffentliche Verkehrsmittel unentgeltlich oder mit besonders preiswerten Fahrkarten zu benutzen, muß diesen nicht einmalige Leistungen für die Beschaffung eines Fahrrades gewähren.
2. Wenn der Zweck der Hilfe wegen Zeitauflaufs nicht mehr zu erreichen ist, erlischt der Anspruch auf Sozialhilfe.