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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 IJA-FördErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der internationalen Jugendarbeit
Redaktionelle Abkürzung
IJA-FördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Dieser Erl. tritt am 1.1.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des Erl. vom 17. November 2021 (Nds. MBl. S. 1758)

An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Niedersächsisches Landesjugendamt

Nachrichtlich:

An
den Landesjugendhilfeausschuss
den Landesbeirat für Jugendarbeit
den Landesjugendring Niedersachsen
die Sportjugend Niedersachsen
das Paritätische Jugendwerk Niedersachsen
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen
die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen
die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
das Katholische Büro Niedersachsen
die Jugendverbände, die auf Landesebene als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind
die Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit Niedersachsen e. V.
die Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen für Ambulante Sozialpädagogische Angebote nach dem Jugendrecht e. V.
die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendsozialarbeit in Niedersachsen
die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e. V.