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  • ab 01.08.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 Kofi ZILE/LEADER-RdErl - Gegenstand der Billigkeitsleistung

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für finanzschwache Kommunen zur Umsetzung von Vorhaben nach der ZILE-Richtlinie und der LEADER-Richtlinie (Kofinanzierung ZILE/LEADER)
Redaktionelle Abkürzung
Kofi ZILE/LEADER-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78350

2.1 Die Leistungen werden ausschließlich im Zusammenhang mit den Zuwendungen nach der ZILE- oder der LEADER-Richtlinie gewährt. Gefördert wird der Differenzbetrag, der nach Abzug des zehnprozentigen kommunalen Eigenanteils, der Zuwendung und möglichen weiteren Drittmitteln von den förderfähigen Ausgaben noch bei der Kommune verbleibt (Aufstockung Eigenanteil).

2.2 Liegt der Bewilligungsbehörde für das Vorhaben in der Zuwendung der abschließende Verwendungsnachweis vor, scheidet eine Leistung nach dieser Richtlinie aus.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. i.d.F. vom 2. November 2022 (Nds. MBl. S. 1426)