Abschnitt 4 Kofi ZILE/LEADER-RdErl - Voraussetzungen für die Billigkeitsleistung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für finanzschwache Kommunen zur Umsetzung von Vorhaben nach der ZILE-Richtlinie und der LEADER-Richtlinie (Kofinanzierung ZILE/LEADER)
- Redaktionelle Abkürzung
- Kofi ZILE/LEADER-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78350
4.1 Der Antrag für die Zuwendung muss für die ZILE-Vorhaben spätestens zum Stichtag 15.9.2019, für die Maßnahme Kulturerbe innerhalb der ZILE-Richtlinie spätestens zum Stichtag 31.1.2020 bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
Für LEADER-Vorhaben muss der Antrag für die Zuwendung spätestens bis zum 31.3.2020 bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
4.2 Die Kommune muss bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Gewährung einer Zuwendung nach der ZILE- oder der LEADER-Richtlinie eine unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft aufweisen. Sie gilt als unterdurchschnittlich, sofern der in der Vergleichsgruppe gebildete Durchschnittswert um 15 % unterschritten wird. Durch die COVID-19-Pandemie müssen weitere Einnahmeausfälle entstanden sein, die die finanzielle Lage der finanzschwachen Kommunen weiter verschärft.
4.3 Zum Nachweis der in Nummer 4.2 Satz 3 genannten Voraussetzungen hat die Kommune eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der die aus der COVID-19-Pandemie resultierenden weiteren Einnahmeausfälle betragsmäßig hervorgehen.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. i.d.F. vom 2. November 2022 (Nds. MBl. S. 1426)