Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.08.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 Kofi ZILE/LEADER-RdErl - Art und Umfang, Höhe der Billigkeitsleistung

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für finanzschwache Kommunen zur Umsetzung von Vorhaben nach der ZILE-Richtlinie und der LEADER-Richtlinie (Kofinanzierung ZILE/LEADER)
Redaktionelle Abkürzung
Kofi ZILE/LEADER-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78350

5.1 Die Billigkeitsleistung wird einmalig für die in Nummer 2.1 Satz 2 genannte Aufstockung des Eigenanteils als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

5.2 Als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Leistung nach dieser Richtlinie gelten die in der Zuwendung nach der ZILE- oder der LEADER-Richtlinie festgestellten förderfähigen Ausgaben. Aus dem Abzug des kommunalen Eigenanteils von mindestens 10 %, des Zuschussbetrages der Zuwendung und möglichen weiteren Drittmitteln von den förderfähigen Ausgaben ergibt sich die nach dieser Richtlinie mögliche Leistung.

5.3 Die Höhe der Leistung beträgt maximal 750 000 EUR je Vorhaben. Als Bagatellgrenze nach dieser Richtlinie gilt ein Wert von 50 000 EUR je Vorhaben.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. i.d.F. vom 2. November 2022 (Nds. MBl. S. 1426)