Abschnitt 3 Kofi ZILE/LEADER-RdErl - Empfänger der Billigkeitsleistung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für finanzschwache Kommunen zur Umsetzung von Vorhaben nach der ZILE-Richtlinie und der LEADER-Richtlinie (Kofinanzierung ZILE/LEADER)
- Redaktionelle Abkürzung
- Kofi ZILE/LEADER-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78350
3.1 Empfänger der Billigkeitsleistungen sind Kommunen nach § 1 Abs. 1 NKomVG und deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse.
3.2 Antragsberechtigt sind nur Kommunen, die als finanzschwach nach Nummer 4.2 gelten.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. i.d.F. vom 2. November 2022 (Nds. MBl. S. 1426)