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  • ab 01.08.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 Kofi ZILE/LEADER-RdErl - Empfänger der Billigkeitsleistung

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für finanzschwache Kommunen zur Umsetzung von Vorhaben nach der ZILE-Richtlinie und der LEADER-Richtlinie (Kofinanzierung ZILE/LEADER)
Redaktionelle Abkürzung
Kofi ZILE/LEADER-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78350

3.1 Empfänger der Billigkeitsleistungen sind Kommunen nach § 1 Abs. 1 NKomVG und deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse.

3.2 Antragsberechtigt sind nur Kommunen, die als finanzschwach nach Nummer 4.2 gelten.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des RdErl. i.d.F. vom 2. November 2022 (Nds. MBl. S. 1426)