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  • ab 06.09.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 LRZMZFördErl - Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Lernräumen der Zukunft" an Medienzentren
Redaktionelle Abkürzung
LRZMZFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Der Fördersatz beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, davon 90 % aus Bundesmitteln und 10 % aus Landesmitteln.

5.2 Die Fördersumme ist pro Medienzentrum auf einen Maximalbetrag von 200 000 EUR begrenzt.

5.3 Zuwendungsfähig sind die notwendigen und angemessenen Honorar- und Sachausgaben, die im Rahmen der Durchführung der beantragten Projekte und Maßnahmen zusätzlich entstehen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 19. August 2023 (Nds. MBl. S. 652)