Abschnitt 5 LRZMZFördErl - Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Lernräumen der Zukunft" an Medienzentren
- Redaktionelle Abkürzung
- LRZMZFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Der Fördersatz beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, davon 90 % aus Bundesmitteln und 10 % aus Landesmitteln.
5.2 Die Fördersumme ist pro Medienzentrum auf einen Maximalbetrag von 200 000 EUR begrenzt.
5.3 Zuwendungsfähig sind die notwendigen und angemessenen Honorar- und Sachausgaben, die im Rahmen der Durchführung der beantragten Projekte und Maßnahmen zusätzlich entstehen.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 19. August 2023 (Nds. MBl. S. 652)