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  • ab 01.05.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 WFB - Förderzweck, Rechtsgrundlagen

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen - WFB)
Amtliche Abkürzung
WFB
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23400

1.1 Das Land Niedersachsen fördert auf der Grundlage des NWoFG den Wohnungsbau und andere Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum. Dazu werden auf Antrag Zuwendungen aus dem zur Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung errichteten Sondervermögen "Wohnraum- und Wohnquartierförderfonds Niedersachsen" gewährt. Diese Richtlinie enthält Bestimmungen zur Durchführung des NWoFG und der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen.

1.2 Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt entsprechend den Regelungen

  • des NWoFG vom 29.10.2009 (Nds. GVBl. S. 403), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.04.2021 (Nds. GVBl. S. 240),

  • der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Wohnraumförderung (Wohnraumförderprogramm 2019) - Bezugserlass zu b - und

  • des Beschlusses der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (ABl. L 7 vom 11.1.2012, S. 3) - im Folgenden: DAWI-Freistellungsbeschluss -,

in der jeweils geltenden Fassung.

1.3 Die VV zu § 44 LHO finden Anwendung, soweit in dieser Richtlinie auf diese Verwaltungsvorschriften verwiesen wird.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 71 Satz 1 des RdErl. vom 23. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 237)