Abschnitt 3 InHWEFördErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt
- Redaktionelle Abkürzung
- InHWEFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77400
3.1 Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
3.2 Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung für eine Zuwendung des Landes Niedersachsen nicht nachgekommen ist, darf keine Förderung nach dieser Richtlinie gewährt werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erlasses vom 10. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 258)