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  • ab 01.03.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 InHWEFördErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt
Redaktionelle Abkürzung
InHWEFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77400

Dieser Erl. tritt am 1. 3. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erlasses vom 10. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 258)

An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)