Anlage 1 InHWEFördErl
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt
- Redaktionelle Abkürzung
- InHWEFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77400
Qualitätskriterium | Mindestpunktzahl | Maximalpunktzahl | |
---|---|---|---|
1. | Richtlinienspezifische fachliche Kriterien | 40 | 70 |
A) | Ausrichtung des Projekts an den Bedarfen des Arbeitsmarktes und/oder an den Bedarfen
der Inhaftierten zur sozialen Integration Bei einer schwerpunktmäßigen Ausrichtung auf Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt wird der regionale Arbeitsmarkt berücksichtigt. Hierzu werden insbesondre bewertet:
Bei einer schwerpunktmäßigen Ausrichtung auf Maßnahmen zur sozialen Integration werden die Integrationsbedarfe der jeweiligen Inhaftierten berücksichtigt. Hierzu werden insbesondere bewertet:
Bei einer kumulativen Ausrichtung sind beide zuvor genannten Ausrichtungen zu berücksichtigen. | 10 | 20 |
B) | Integriertes Gesamtkonzept Hier werden die konzeptionell-methodischen Mittel des Projekts bewertet, mit denen die Ziele erreicht werden sollen. Dazu gehören z. B.:
| 25 | 50 |
2. | Querschnittsziele | 20 | 30 |
Gleichstellung: (z. B. Gender-Kompetenz des Trägers/Projektpersonals vorhanden, gleichberechtigter Zugang von Frauen und Männern, Qualifizierung und/oder Sensibilisierung für geschlechtsuntypische Berufsfelder, Erhöhung der dauerhaften Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und Verbesserung des beruflichen Fortkommens, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Einführung und Erweiterung familienorientierter Maßnahmen) | 5 | ||
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung: (z. B. interkulturelle Kompetenz beim Träger/Projektpersonal, angemessene Berücksichtigung besonderer Zielgruppen wie Migrantinnen und Migranten, suchtkranker sowie älterer Menschen unter Berücksichtigung ihrer Belange und Lebenssituationen, gleiche Teilhabe und barrierefreier Zugang für Menschen mit Behinderung, differenzierte Darstellung der Ausgangslagen der Teilnehmenden) | 15 | ||
Ökologische Nachhaltigkeit: (z. B. ressourcenschonender Umgang beim Träger und als Lerninhalt im Projekt, Sensibilisierung der Teilnehmenden für ökologische Themen wie Klimawandel und Umweltschutz) | 5 | ||
Gute Arbeit: (z. B. Tarifgebundenheit bzw. faire Vergütung, Familienfreundlichkeit, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, betriebliche Mitbestimmung, Entgeltgleichheit und betriebliche Gesundheitsförderung als Arbeitsbedingungen beim Träger, Informationsangebot an die Teilnehmenden zu den Risiken von Minijobs, zum gesetzlichen Mindestlohn und zum Teilzeit- und Befristungsgesetz, Verwendung von eigenem sozialversicherungspflichtig beschäftigtem Personal im Projekt) | 5 | ||
Insgesamt | 60 | 100 |
Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch müssen sämtliche aufgezählte Unterpunkte vom einzelnen Projekt erfüllt sein.
Das Projekt muss in dem Bewertungsblock "1. Richtlinienspezifische fachliche Kriterien" für eine Förderwürdigkeit mindestens 40 Punkte erreichen und in dem Bewertungsblock "2. Querschnittsziele" mindestens 20 Punkte.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erlasses vom 10. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 258)