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  • ab 01.03.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 InHWEFördErl

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt
Redaktionelle Abkürzung
InHWEFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77400
QualitätskriteriumMindestpunktzahlMaximalpunktzahl
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien4070
A)Ausrichtung des Projekts an den Bedarfen des Arbeitsmarktes und/oder an den Bedarfen der Inhaftierten zur sozialen Integration
Bei einer schwerpunktmäßigen Ausrichtung auf Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt wird der regionale Arbeitsmarkt berücksichtigt. Hierzu werden insbesondre bewertet:
  • der Beitrag des Projekts zur Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten (bei grundsätzlicher Orientierung am Arbeitsmarkt)

  • die Ausrichtung des Projekts an den Bedarfen des Arbeitsmarktes im Einzugsbereich der Justizvollzugseinrichtung oder an der Region, in die erfahrungsgemäß viele Inhaftierte entlassen werden (nachvollziehbare Darstellung relevanter Zahlen, Daten, Fakten zum jeweiligen Arbeitsmarkt und der Zielgruppe)

  • der Abstimmungsgrad des Konzepts mit dem Jobcenter und den Agenturen (Stellungnahme des Jobcenters bzw. der Agenturen erforderlich).


Bei einer schwerpunktmäßigen Ausrichtung auf Maßnahmen zur sozialen Integration werden die Integrationsbedarfe der jeweiligen Inhaftierten berücksichtigt. Hierzu werden insbesondere bewertet:
  • inwieweit sich das Gesamtkonzept an der Ausrichtung der Justizvollzugseinrichtung im Bereich der Hilfs-, Therapie- und Behandlungsmaßnahmen orientiert

  • inwieweit sich das Gesamtkonzept an der Einschätzung der Justizvollzugseinrichtung zu den in der jeweiligen Anstalt erforderlichen Maßnahmen zur Kompetenzstärkung orientiert.


Bei einer kumulativen Ausrichtung sind beide zuvor genannten Ausrichtungen zu berücksichtigen.
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B)Integriertes Gesamtkonzept
Hier werden die konzeptionell-methodischen Mittel des Projekts bewertet, mit denen die Ziele erreicht werden sollen. Dazu gehören z. B.:
  • die Erstellung eines Stärken-/Schwächen Profiling der Teilnehmenden

  • die Darstellung einer zielgruppenadäquaten Didaktik und Methodik

  • eine auf die Teilnehmenden abgestimmte bildungs- und sozialpädagogische Begleitung, die die Teilnehmenden individuell betreut (soziale Stabilisierung, Fallmanagement, arbeitsmarktorientierte und/oder sozialintegrative Entlassungsvorbereitung)

  • Abschlussbezogenheit (i. S. eines guten Übergangs)

  • die Darstellung der Lernziele und -inhalte als Gesamtplan einschließlich Ablaufplan (insbesondere angemessene Dauer)

  • Projektmanagement (insbesondere die Darstellung der besonderen fachlichen Eignung des Antragstellers und seines Personals)

  • Projektmanagement Finanzierung: nachvollziehbare und plausible Erläuterungen zum Finanzierungsplan und Angemessenheit der Ausgaben

  • eine beschäftigungsorientierte oder sozialintegrative Nachsorge bis zu sechs Monaten nach der Entlassung, mit konkreter Darstellung der proaktiven Sozialarbeit

  • erfahrungsbasierte Innovation oder Weiterentwicklung gegenüber bisheriger Praxis

  • ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme mit Angabe der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

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2.Querschnittsziele2030
Gleichstellung:
(z. B. Gender-Kompetenz des Trägers/Projektpersonals vorhanden, gleichberechtigter Zugang von Frauen und Männern, Qualifizierung und/oder Sensibilisierung für geschlechtsuntypische Berufsfelder, Erhöhung der dauerhaften Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und Verbesserung des beruflichen Fortkommens, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Einführung und Erweiterung familienorientierter Maßnahmen)
5
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung:
(z. B. interkulturelle Kompetenz beim Träger/Projektpersonal, angemessene Berücksichtigung besonderer Zielgruppen wie Migrantinnen und Migranten, suchtkranker sowie älterer Menschen unter Berücksichtigung ihrer Belange und Lebenssituationen, gleiche Teilhabe und barrierefreier Zugang für Menschen mit Behinderung, differenzierte Darstellung der Ausgangslagen der Teilnehmenden)
15
Ökologische Nachhaltigkeit:
(z. B. ressourcenschonender Umgang beim Träger und als Lerninhalt im Projekt, Sensibilisierung der Teilnehmenden für ökologische Themen wie Klimawandel und Umweltschutz)
5
Gute Arbeit:
(z. B. Tarifgebundenheit bzw. faire Vergütung, Familienfreundlichkeit, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, betriebliche Mitbestimmung, Entgeltgleichheit und betriebliche Gesundheitsförderung als Arbeitsbedingungen beim Träger, Informationsangebot an die Teilnehmenden zu den Risiken von Minijobs, zum gesetzlichen Mindestlohn und zum Teilzeit- und Befristungsgesetz, Verwendung von eigenem sozialversicherungspflichtig beschäftigtem Personal im Projekt)
5
Insgesamt60100

Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch müssen sämtliche aufgezählte Unterpunkte vom einzelnen Projekt erfüllt sein.

Das Projekt muss in dem Bewertungsblock "1. Richtlinienspezifische fachliche Kriterien" für eine Förderwürdigkeit mindestens 40 Punkte erreichen und in dem Bewertungsblock "2. Querschnittsziele" mindestens 20 Punkte.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erlasses vom 10. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 258)