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  • ab 01.10.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 AbSHARdErl

Bibliographie

Titel
Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen
Redaktionelle Abkürzung
AbSHARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Im Primarbereich werden keine Hausaufgaben vom Freitag zum folgenden Montag und über Ferienzeiten gestellt.

Im Sekundarbereich I werden grundsätzlich keine Hausaufgaben vom Freitag zum folgenden Montag und über Ferienzeiten gestellt. Davon unberührt bleiben Lektüreaufgaben, z. B. für den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht.

Im Sekundarbereich II dienen die Vorgaben des Sekundarbereichs I als Orientierung, wobei dem wachsenden Selbstständigkeitsgrad der Schülerinnen und Schüler sowie der besonderen Bedeutung der Qualifikationsphase Rechnung getragen werden soll.

Außer Kraft am 1. Oktober 2026 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 16. Mai 2024 (SVBl. S. 383)