Abschnitt 5 AbSHARdErl
Bibliographie
- Titel
- Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- AbSHARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Im Primarbereich werden keine Hausaufgaben vom Freitag zum folgenden Montag und über Ferienzeiten gestellt.
Im Sekundarbereich I werden grundsätzlich keine Hausaufgaben vom Freitag zum folgenden Montag und über Ferienzeiten gestellt. Davon unberührt bleiben Lektüreaufgaben, z. B. für den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht.
Im Sekundarbereich II dienen die Vorgaben des Sekundarbereichs I als Orientierung, wobei dem wachsenden Selbstständigkeitsgrad der Schülerinnen und Schüler sowie der besonderen Bedeutung der Qualifikationsphase Rechnung getragen werden soll.
Außer Kraft am 1. Oktober 2024 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 12. September 2019 (SVBl. S. 500)