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  • ab 01.10.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 AbSHARdErl

Bibliographie

Titel
Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen
Redaktionelle Abkürzung
AbSHARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand zur Erstellung von Hausaufgaben außerhalb der Schule sind

im Primarbereich30 Minuten,
im Sekundarbereich I1 Stunde,
im Sekundarbereich II2 Stunden.

An Schultagen mit Nachmittagsunterricht sind abweichend hiervon Hausaufgaben für den folgenden Tag grundsätzlich in geringerem Umfang zu stellen.

An Ganztagsschulen und in Ganztagsschulzügen ist an den Tagen mit Ganztagsangebot die Zeit für die Anfertigung der Hausaufgaben durch die Schülerinnen und Schüler in den Tagesablauf zu integrieren.

Außer Kraft am 1. Oktober 2026 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 16. Mai 2024 (SVBl. S. 383)