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  • ab 01.10.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 AbSHARdErl

Bibliographie

Titel
Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen
Redaktionelle Abkürzung
AbSHARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Durch Absprachen der Lehrkräfte untereinander sowie eine differenzierte Aufgabenstellung sind der Belastbarkeit und dem Alter der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen. Für die Koordinierung ist die Klassenkonferenz zuständig (§ 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 NSchG).

Außer Kraft am 1. Oktober 2024 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 12. September 2019 (SVBl. S. 500)