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  • ab 01.06.1957 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 AAVRdErl

Bibliographie

Titel
Amtlicher Verkehr in das Ausland und mit ausländischen Dienststellen im Inlande.
Redaktionelle Abkürzung
AAVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21052000000001

8.
Schriftverkehr mit ausländischen diplomatischen Vertretungen im Inland.

Ein unmittelbarer Schriftverkehr ist unzulässig. Schreiben dieser Stellen sind unerledigt unter höflichem Hinweis auf den diplomatischen Weg und unter Bezugnahme auf die internationalen Gepflogenheiten zurückzugeben. Eine Ausnahme hiervon macht jedoch der Schriftverkehr in Konsularsachen (vgl. Nr. 11) mit solchen ausländischen diplomatischen Vertretungen, denen Konsulargeschäfte übertragen sind. In diesen Fällen gilt Nr. 7 entsprechend.