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  • ab 01.06.1957 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 11 AAVRdErl

Bibliographie

Titel
Amtlicher Verkehr in das Ausland und mit ausländischen Dienststellen im Inlande.
Redaktionelle Abkürzung
AAVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21052000000001

11.
Zum üblichen konsularischen Verkehr in Konsularsachen gehört in der Hauptsache der allgemeine Rechts- und Amtshilfeverkehr in Angelegenheiten, deren Aufgabenbereich im Konsulargesetz vom 8.11.1867 (BGBl. S. 137) in der Fassung des Gesetzes vom 16.12.1950 (BGBl. S. 784) erwähnt ist. Darüber hinaus bestehen aber noch weitere Konsularaufgaben, die sich aus einzelnen Staatsverträgen oder aus deutschen Sondergesetzen ergeben. Ist es im Einzelfalle zweifelhaft, ob es sich um eine Konsularsache handelt, so ist darüber die Entscheidung der sachlich zuständigen obersten Landesbehörde auf dem Dienstwege einzuholen.