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  • ab 01.01.1980 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 BFVGDfSi

Bibliographie

Titel
Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes - Titel Landwirtschaft - und des Lastenausgleichsgesetzes - Titel Eingliederungsdarlehen - hier: Änderung der Zuständigkeit für die Bewilligung von Siedlungsmitteln zur Eingliederung in die Landwirtschaft
Redaktionelle Abkürzung
BFVGDfSi,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78340000000007

(1)
Im übrigen sind Anträge auf Förderung von Nebenerwerbsstellen von den Ämtern für Agrarstruktur unmittelbar der Bewilligungsstelle vorzulegen.

(2)
Der gleiche Verfahrensweg gilt für besonders eilbedürftige Anträge auf Förderung landwirtschaftlicher Betriebe. In diesen Fällen hat das Amt für Agrarstruktur der oberen Siedlungsbehörde Abdrucke des Antrages und seiner Stellungnahme zu übersenden.