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  • ab 01.01.1980 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 BFVGDfSi

Bibliographie

Titel
Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes - Titel Landwirtschaft - und des Lastenausgleichsgesetzes - Titel Eingliederungsdarlehen - hier: Änderung der Zuständigkeit für die Bewilligung von Siedlungsmitteln zur Eingliederung in die Landwirtschaft
Redaktionelle Abkürzung
BFVGDfSi,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78340000000007

(1)
Die Bewilligungsstelle übersendet den anderen oberen Siedlungsbehörden zu deren Unterrichtung Abdrucke sämtlicher Bewilligungsbescheide für den jeweiligen Bezirk sowie Abdrucke ihrer Rundverfügungen.

(2)
Beabsichtigt die Bewilligungsstelle, einen Antrag örtlich zu überprüfen, ist die zuständige obere Siedlungsbehörde zu beteiligen.