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  • ab 01.01.1980 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 BFVGDfSi

Bibliographie

Titel
Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes - Titel Landwirtschaft - und des Lastenausgleichsgesetzes - Titel Eingliederungsdarlehen - hier: Änderung der Zuständigkeit für die Bewilligung von Siedlungsmitteln zur Eingliederung in die Landwirtschaft
Redaktionelle Abkürzung
BFVGDfSi,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78340000000007

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Der Bezugserlaß zu e wird wie folgt geändert:

(1)
Abschnitt II Nr. 3 Abs. 1 Buchst. d erhält folgende Fassung:

"d) die Bezirksregierung Hannover als obere Siedlungsbehörde,".

(2)
Abschnitt II Nr. 3 Absatz 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:

"Diese legt zwei Ausfertigungen und zwei Stücke ihrer eigenen Stellungnahme der Bezirksregierung Hannover als oberer Siedlungsbehörde vor."

(3)
Abschnitt II Nr. 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

"Die Bezirksregierung Hannover als obere Siedlungsbehörde übersendet je eine Ausfertigung des Darlehensantrages und des Ergänzungsblattes mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen der Bezirksregierung Hannover - Außenstelle des Landesausgleichsamtes - als der für die Entscheidung "zuständigen Ausgleichsbehörde."

(4)
In Abschnitt II Nr. 3 Abs. 5 Satz 1 werden die Worte "oder der Braunschweigischen Siedlungsgesellschaft" gestrichen.

(5)
An allen Stellen werden die Worte "Regierungspräsident Hannover" durch die Worte "Bezirksregierung Hannover" ersetzt.