Abschnitt 7 BFVGDfSi
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes - Titel Landwirtschaft - und des Lastenausgleichsgesetzes - Titel Eingliederungsdarlehen - hier: Änderung der Zuständigkeit für die Bewilligung von Siedlungsmitteln zur Eingliederung in die Landwirtschaft
- Redaktionelle Abkürzung
- BFVGDfSi,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78340000000007
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.
Der Bezugserlaß zu e wird wie folgt geändert:
(1)
Abschnitt II Nr. 3 Abs. 1 Buchst. d erhält folgende Fassung:
"d) die Bezirksregierung Hannover als obere Siedlungsbehörde,".
(2)
Abschnitt II Nr. 3 Absatz 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:
"Diese legt zwei Ausfertigungen und zwei Stücke ihrer eigenen Stellungnahme der Bezirksregierung Hannover als oberer Siedlungsbehörde vor."
(3)
Abschnitt II Nr. 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
"Die Bezirksregierung Hannover als obere Siedlungsbehörde übersendet je eine Ausfertigung des Darlehensantrages und des Ergänzungsblattes mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen der Bezirksregierung Hannover - Außenstelle des Landesausgleichsamtes - als der für die Entscheidung "zuständigen Ausgleichsbehörde."
(4)
In Abschnitt II Nr. 3 Abs. 5 Satz 1 werden die Worte "oder der Braunschweigischen Siedlungsgesellschaft" gestrichen.
(5)
An allen Stellen werden die Worte "Regierungspräsident Hannover" durch die Worte "Bezirksregierung Hannover" ersetzt.