Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.1970 (aktuelle Fassung)

§ 5 NIFreiRelVtr

Bibliographie

Titel
Vertrag zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freireligiösen Landesgemeinschaft Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NIFreiRelVtr,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300090000000

Die Freiheit der FLG, in der Erwachsenenbildung tätig zu sein, wird gewährleistet.