§ 4 NIFreiRelVtr
Bibliographie
- Titel
- Vertrag zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freireligiösen Landesgemeinschaft Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- NIFreiRelVtr,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300090000000
Das Land wird bei den Rundfunkanstalten, an denen es beteiligt ist, darauf bedacht bleiben, daß die Satzung Bestimmungen enthält, nach denen der FLG angemessene Sendezeiten eingeräumt werden und ihr eine angemessene Vertretung ihrer Interessen an den Fragen des Programms ermöglicht wird.