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  • ab 01.01.1970 (aktuelle Fassung)

§ 4 NIFreiRelVtr

Bibliographie

Titel
Vertrag zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freireligiösen Landesgemeinschaft Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NIFreiRelVtr,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300090000000

Das Land wird bei den Rundfunkanstalten, an denen es beteiligt ist, darauf bedacht bleiben, daß die Satzung Bestimmungen enthält, nach denen der FLG angemessene Sendezeiten eingeräumt werden und ihr eine angemessene Vertretung ihrer Interessen an den Fragen des Programms ermöglicht wird.