§ 6 NIFreiRelVtr
Bibliographie
- Titel
- Vertrag zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freireligiösen Landesgemeinschaft Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- NIFreiRelVtr,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300090000000
Die FLG und ihre Gemeinden sind berechtigt, bei ihren Mitgliedern für freireligiöse und mildtätige Zwecke zu sammeln.