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  • ab 01.01.1970 (aktuelle Fassung)

§ 3 NIFreiRelVtr

Bibliographie

Titel
Vertrag zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freireligiösen Landesgemeinschaft Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NIFreiRelVtr,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300090000000

Das Land wird im Hochschulbereich die wissenschaftliche Vorbildung für den religionskundlichen Unterricht ermöglichen. Der an der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen, Abteilung Hannover, erteilte Lehrauftrag für Religionswissenschaft und Didaktik des religionskundlichen Unterrichts soll erhalten bleiben.