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  • ab 05.07.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage MZErl 2023

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen 2023)
Redaktionelle Abkürzung
MZErl 2023,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93200

Qualitätskriterien nach Nummer 4.2

QualitätskriteriumMindestpunktzahlMaximalpunktzahlErläuterungen
Nur, wenn diese Punktzahl in dem jeweiligen Bewertungsblock erreicht wurde, ist das Vorhaben förderwürdig. Damit ein Vorhaben gefördert werden kann, muss diese blockweise festgelegte Mindestpunktzahl erreicht werden.Diese Punktzahl kann in dem jeweiligen Bewertungskriterien maximal erreicht werden.
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien3355
A)Ausgangslage und Ziele15
Das Vorhaben stellt Beratung, Information und Konzepte
-über CO2-sparsame und innovative Beförderungsangebote, 40 Punkte:kein Konzept erkennbar
1 Punkt:unvollständige/fehlerhafte Angaben
2 Punkte:genügt den Anforderungen
4 Punkte:geht über die Erwartung hinaus
-lokale, regionale und überregionale und innovative Mobilitätsdienstleistungen auf Basis zeitgemäßer Technologielösungen,40 Punkte:kein Konzept erkennbar
1 Punkt:unvollständige/fehlerhafte Angaben
2 Punkte:genügt den Anforderungen
4 Punkte:geht über die Erwartung hinaus
-Initiierung, Koordination und Organisation von Fahrgemeinschaften,30 Punkte:kein Konzept erkennbar
1 Punkt:unvollständige/fehlerhafte Angaben
2 Punkte:genügt den Anforderungen
3 Punkte:geht über die Erwartung hinaus
-den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV zur Verfügung.40 Punkte:kein Konzept erkennbar
1 Punkt:unvollständige/fehlerhafte Angaben
2 Punkte:genügt den Anforderungen
4 Punkte:geht über die Erwartung hinaus
Kooperation5
Es sind Kooperationsbeziehungen zu anderen Mobilitätszentralen bzw. etablierten kommunalen Mobilitätsmanagement-Aktivitäten benachbarter Kommunen und Aufgabenträgern geplant. Es wird an einer Vernetzung auf Landesebene beigetragen.0 Punkte:keine Angaben
3 Punkte:Kooperationsbeziehungen sind vorhanden, werden aber nicht näher beschrieben.
5 Punkte:Veröffentlichungen oder Veranstaltungen zu den eigenen Erfahrungen sind vorgesehen.
Verringerung verkehrsbedingter Emissionen 1)520
Die durch die Maßnahmen eingesparten CO2-Emissionen werden beziffert. Die prognostizierten Einsparungen der CO2-Emissionen werden hierfür nach Personen-km berechnet, wobei 20 g CO2/Personen-km zugrunde gelegt werden. Die prognostizierte CO2-Einsparung pro Jahr beträgt 2)
0 Punkte:weniger als 3 t
5 Punkte:mindestens 3 t
10 Punkte:mindestens 5 t
20 Punkte:mehr als 5 t.
B)Qualität des Umsetzungskonzepts15
Im Konzept werden schlüssig und nachvollziehbar die Ziele und die zur Zielerreichung geplanten Maßnahmen dargestellt. Insbesondere wird erläutert, wie die Finanzierung nach Ende der Förderung umgesetzt werden soll.50 Punkte:kein Konzept
1 Punkt:unvollständiges, fehlerhaftes Konzept
2 Punkte:Konzept genügt den Anforderungen.
5 Punkte:Konzept geht über die Erwartung hinaus.
Es werden außerdem Aussagen zu dem eingesetzten Personal und zur technischen Ausstattung erwartet.
Das Konzept enthält Aussagen zu Verlagerungspotenzialen vom motorisierten Individualverkehr zum Mobilitätsverbund 3) sowie zum Leistungsspektrum der geplanten eigenen Maßnahmen bzw. geplanter und/oder beworbener Maßnahmen Dritter. 50 Punkte:kein Konzept
1 Punkt:unvollständiges, fehlerhaftes Konzept
2 Punkte:Konzept genügt den Anforderungen.
5 Punkte:Konzept geht über die Erwartung hinaus.
Das Konzept stellt dar wie ein innovatives Mobilitätsmanagement in der eigenen Kommune bzw. dem eigenen Kreis etabliert werden soll und ist geeignet, dazu beizutragen.
Es sind zielführende Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit der Mobilitätszentrale bzw. Aktivitäten des kommunalen Mobilitätsmanagements zur besseren Wahrnehmung sowohl auf lokaler bzw. regionaler, als auch auf überregionaler Ebene vorhanden.50 Punkte:kein Konzept
1 Punkt:unvollständiges, fehlerhaftes Konzept
2 Punkte:Konzept genügt den Anforderungen.
5 Punkte:Konzept geht über die Erwartung hinaus.
2.Regionalfachliche Bewertungskomponentekeine eigene, aber 48 zusammen mit richtlinienspezifischen fachlichen Kriterien25
A)Regionale Entwicklung10
Das Projekt leistet einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie.0 Punkte:Das Projekt leistet keinen nennenswerten Beitrag zur Umsetzung der regionalen Handlungsstrategie.
5 Punkte:Durch das Projekt wird über den Förderzeitraum hinaus ein relevanter Beitrag zur regionalen Entwicklung in mindestens einem operativen Ziel der regionalen Handlungsstrategie erzielt.
10 Punkte:Durch das Projekt wird über den Förderzeitraum hinaus ein sehr hoher Beitrag zu mindestens einem operativen Ziel oder ein hoher Beitrag zu mehreren operativen Zielen der Regionalen Handlungsstrategie erzielt, der zu wirksamen Impulsen für die regionale Entwicklung führt.
B)Kooperation5
Das Projekt zeichnet sich durch einen kooperativen Ansatz aus (Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften, relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft usw.).0 Punkte:Das Projekt hat keinen kooperativen Ansatz.
3 Punkte:Bei dem Projekt findet eine Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften/relevanter Akteure in Form von aktiver Einbindung und Abstimmung statt.
5 Punkte:Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt mehrerer Projektpartner; d. h. mehrere Gebietskörperschaften/relevante Akteure (Projektträgerschaft einschließlich gemeinsame Finanzierung des Projekts).
C)Grenzübergreifende Zusammenarbeit5
Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa.0 Punkte:Das Projekt leistet keinen Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa.
3 Punkte:Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa (z. B. durch die Einbeziehung internationaler Expertise oder Erfahrungen).
5 Punkte:Es handelt sich um ein grenzübergreifendes Kooperationsprojekt; d. h. mehrere Gebietskörperschaften/relevante Akteure führen das Projekt gemeinsam durch. Mindestens einer der beteiligten Projektpartner stammt dabei aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat.
D)Zusatzkriterium Modellhaftigkeit5
Das Projekt verfolgt einen besonders geeigneten Ansatz zur regionalen Entwicklung (z. B. ein besonders integrativer oder modellhafter und übertragbarer Ansatz).0 Punkte:Das Projekt verfügt nicht über einen für die Region modellhaften und übertragbaren Ansatz.
3 Punkte:Das Projekt verfügt über einen für die Region in Teilen modellhaften und übertragbaren Ansatz.
5 Punkte:Das Projekt verfügt über einen für die Region besonders modellhaften Ansatz und erscheint im hohen Maße übertragbar.
Gemeinsame Mindestpunktzahl für die richtlinienspezifischen fachlichen und regionalfachlichen Kriterien4880
3.Querschnittsziele1220
Gleichstellung3
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter erbracht, u. a. Gender-Kompetenz des Trägers, Erhöhung der dauerhaften Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und Verbesserung des beruflichen Fortkommens, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege, Einführung und Erweiterung familienorientierter Maßnahmen, Abbau geschlechtsspezifischer Segregation.0 Punkte:Keine Angaben
3 Punkte:Der Vorhabenträger hat im Antrag deutlich gemacht, inwiefern ein Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter erbracht wird.
Der Leitfaden zum EU-Querschnittsziel "Gleichstellung von Frauen und Männern" steht auf der Internetseite der NBank zum Herunterladen zur Verfügung.
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung3
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf Geschlecht oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Ausrichtung erbracht.0 Punkte:keine Angaben
2 Punkte:Die Belange und Lebenslagen bestimmter Zielgruppen werden besonders berücksichtigt.
3 Punkte:Es kommen ausschließlich barrierefreie Fahrzeuge zum Einsatz.
Berücksichtigung besonderer Zielgruppen, wie z. B. Migrantinnen und Migranten, Zugewanderte, Ältere unter Berücksichtigung ihrer Belange und Lebenslagen.
Gleiche Teilhabe und barrierefreier Zugang für Menschen mit Behinderung.
Das Vorhaben liefert einen Beitrag, die eigenständige Mobilität der Nutzerinnen und Nutzer zu fördern und setzt sich für barrierefreie Fahrzeuge und Technologien ein.
Nachhaltige Entwicklung511
Das Vorhaben trägt dazu bei, die Luftqualität zu verbessern und die Klimaschutzziele zu erreichen. Durch das Vorhaben werden erhebliche negative Umweltauswirkungen vermieden. 4)0 bis 4 Punkte:Das Projekt leistet keinen oder einen sehr kleinen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung.
-Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel durch Dekarbonisierung im ÖPNV5 bis 8 Punkte:Das Projekt leistet einen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung.
-Einsparung von CO2-Emissionen durch die Verwendung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln. 9 bis 11 Punkte:Das Projekt leistet einen großen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.
-Schutz vor Umweltverschmutzung durch Vermeidung bzw. Verringerung von Emissionen in die Umwelt.
Gute Arbeit3
Die Vorhabenträgerin oder der Vorhabenträger trägt erkennbar zur Umsetzung des Querschnittzieles bei, z. B. durch die:0 Punkte:Keine Angaben.
1 Punkt:Nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte oder Antragsteller wendet Tarifvertrag i. S. des TVG an.
-Neubesetzung von Arbeitsplätzen ausschließlich mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit denen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird,
3 Punkte:Nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und Antragsteller wendet zusätzlich Tarifvertrag i. S. des TVG an.
-Anwendung eines Tarifvertrages i. S. des TVG von der Vorhabenträgerin oder dem Vorhabenträger.

Gleichzeitig Beitrag zum Querschnittsziel "Nachhaltige Entwicklung".

Anzahl der Personen, die angeben dauerhaft von MIV auf Umweltverbund umzusteigen, multipliziert mit den im Umweltverbund zurückzulegenden km pro Jahr multipliziert mit 20 g.

Unter dem Begriff Umweltverbund wird die Kooperation der umweltfreundlichen Verkehrsmittel verstanden. Hierzu zählen die öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus und Taxis), nicht motorisierte Verkehrsträger (Fußgänger und private oder öffentliche Fahrräder), sowie Carsharing und Mitfahrzentralen. Ziel ist es, Verkehrsteilnehmern zu ermöglichen, ihre Wege innerhalb des Umweltverbunds, anstatt mit dem eigenen Pkw, zurückzulegen. Zunehmend wird anstelle des Begriffs Umweltverbund auch der Begriff Mobilitätsverbund genutzt, siehe Forschungs-Informations-System des BMDV (www.forschungsinformationssystem.de).

Erfüllt die Anforderung des Do-No-Significant-Harm-Prinzips (Vermeidung erheblicher negativer Umweltauswirkungen durch geförderte Projekte).

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erlasses vom 5. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 481)