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  • ab 05.07.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 MZErl 2023 - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen 2023)
Redaktionelle Abkürzung
MZErl 2023,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93200

8.1 Dieser Erl. tritt am 5. 7. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft.

8.2 Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31. 12. 2023 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erlasses vom 5. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 481)

An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Nachrichtlich:
An die
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Ämter für regionale Landesentwicklung