Qualitätskriterien zu Vorhaben nach 2.1.1
| Mindestpunktzahl | Maximalpunktzahl |
---|
1. Richtlinienspezifische fachliche Kriterien | 40 | 70 |
A) GVZ und Binnenhäfen sollen durch infrastrukturelle Maßnahmen aufgewertet werden, um wachsende, innovative KMU zu stärken und dadurch mehr Transporte bei weniger Verkehr zu ermöglichen
| | |
| | 40 |
| | 15 |
B) Qualität des Umsetzungskonzeptes
| | 15
|
2. Querschnittsziele | 20 | 30 |
Beitrag des Zuwendungsempfängers und/oder der Maßnahme zu den Querschnittszielen
| | 5
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Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung (Maßnahmen zur Vermeidung von Diskiminierung aufgrund des Geschlechts, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Weltanschauung) 5 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird mehrere Maßnahmen zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen 2 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird eine Maßnahme zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen 0 P: Der Zuwendungsempfänger leistet keinen Beitrag zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
| | 5 |
| | 15 |
| | 5 |
Insgesamt | 60 | 100 |
Qualitätskriterien zu Vorhaben nach 2.1.2
| Mindestpunktzahl | Maximalpunktzahl |
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1. Richtlinienspezifische fachliche Kriterien | 40 | 70 |
A) GVZ und Binnenhäfen sollen durch technologische oder konzeptionelle Maßnahmen aufgewertet werden, um wachsende, innovative KMU zu stärken und dadurch mehr Transporte bei weniger Verkehr zu ermöglichen
| | |
| | 40 |
| | 15 |
B) Qualität des Umsetzungskonzeptes
| | |
| | 15 |
2. Querschnittsziele | 20 | 30 |
Beitrag der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers und/oder der Maßnahme zu den Querschnittszielen | | |
| | 5 |
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung (Maßnahmen zur Vermeidung von Diskiminierung aufgrund des Geschlechts, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Weltanschauung) 5 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird mehrere Maßnahmen zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen 2 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird eine Maßnahme zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen 0 P: Der Zuwendungsempfänger leistet keinen Beitrag zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
| | 5 |
| | 15 |
| | 5 |
Insgesamt | 60 | 100 |