Abschnitt 3 Lühe-FlutBLErl - Voraussetzungen für die Gewährung von Billigkeitsleistungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für durch die verspätete Sperrwerksschließung an der Lühe am 28. 5. 2022 Geschädigte in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- Lühe-FlutBLErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
3.1 Finanzielle Hilfen werden ausschließlich für nicht versicherte Schäden, die durch die verspätete Sperrwerksschließung am 28. 5. 2022 entstanden sind, gewährt.
3.2 Leistungen werden grundsätzlich nur für Maßnahmen gewährt, die nicht über den angemessenen Bedarf hinausgehen.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 30. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 343)