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  • ab 20.09.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 Lühe-FlutBLErl - Empfängerinnen und Empfänger und Gegenstand der Billigkeitsleistung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für durch die verspätete Sperrwerksschließung an der Lühe am 28. 5. 2022 Geschädigte in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
Lühe-FlutBLErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Empfängerinnen und Empfänger der Billigkeitsleistungen sind die betroffenen Geschädigten. Die Leistungen dienen der finanziellen Unterstützung bei

  • der Instandsetzung von in zulässiger Weise errichteten Gebäuden und mit diesen in Zusammenhang stehenden Nebengebäuden, wie z. B. Garagen, Schuppen und Außenanlagen wie Pflasterungen einschließlich der Kosten für ein Sachverständigengutachten,

  • der Reparatur oder Wiederbeschaffung von Kfz (einschließlich Booten) einschließlich der Kosten für ein Sachverständigengutachten,

  • der Reparatur oder Wiederbeschaffung von Hausrat,

  • der Anmietung von Leihgeräten zur Schadensbeseitigung (z. B. Pumpen, Trocknungsmaschinen) und Materialkosten sowie

  • der Reparatur oder Wiederbeschaffung von sonstigen, zulässigerweise im überschwemmten Bereich errichteten oder aufbewahrten Einrichtungen oder Gegenständen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 30. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 343)