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Art. 4 BAB A 27-StV - Kündigung

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen-Cuxhaven
Redaktionelle Abkürzung
BAB A 27-StV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100

Der Staatsvertrag kann mit einer Frist von einem Jahr bis zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens zum 31. Dezember 2025, gekündigt werden.