Art. 4 BAB A 27-StV - Kündigung
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen-Cuxhaven
- Redaktionelle Abkürzung
- BAB A 27-StV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 92100
Der Staatsvertrag kann mit einer Frist von einem Jahr bis zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens zum 31. Dezember 2025, gekündigt werden.