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Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen-Cuxhaven

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen-Cuxhaven
Redaktionelle Abkürzung
BAB A 27-StV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100

Red. Anm.: Veröffentlicht durch das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen-Cuxhaven vom 19. Januar 2012 (Nds. GVBl. S. 9)

Vom 12./19. Oktober 2011 (Nds. GVBl. 2012 S. 9, 95 - VORIS 92100 -) (1)

Präambel

Das Land Niedersachsen (im Folgenden: "Niedersachsen"), vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, und die Freie Hansestadt Bremen (im Folgenden: "Bremen"), vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, schließen folgenden Staatsvertrag:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Zuständigkeiten der Straßenbaubehörden1
Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörden2
Anwendbares Recht3
Kündigung4
Inkrafttreten, Aufhebung5
(zu Artikel 1 Absatz 1 und 2)Anlage 1
(zu Artikel 1 Absatz 1)Anlage 2
(zu Artikel 1 Absatz 2)Anlage 3

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen-Cuxhaven

Vom 2. Mai 2012 (Nds. GVBl. S. 95)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautoban A 27 Bremen-Cuxhaven vom 19. Januar 2012 (Nds. GVBl. S. 9) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Abs. 1 am 1. März 2012 in Kraft getreten ist.