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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 PsychPbUFördErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PsychPbUFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33200

Gefördert werden die zuwendungsfähigen Brutto-Personalausgaben für die im Projekt zur Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung nach Maßgabe des Nds. AG PsychPbG sowie der NPsychPbVO eingesetzten Fachkräfte.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)