Anlage 2 PsychPbUFördErl - Finanzierungsplan für die Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- PsychPbUFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33200
Träger:
Ort:
Förderungszeitraum:
Nr. | Zweckbestimmung | Einzelbetrag | Gesamtbetrag |
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Einnahmen: | |||
1. | Zuschuss des Landes | ||
2. | Eigenanteil des Trägers (z. B. gerichtliche Vergütung) | ||
3. | Zuschuss | ||
a) der Stadt | |||
b) des Landkreises | |||
4. | Weitere Zuwendungsgeber | ||
a) | |||
b) | |||
Einnahmen insgesamt: | |||
Ausgaben: | |||
1. | Vergütung für die in die Förderung einbezogenen Beschäftigten unter Angabe evtl. Einmal- und Jahressonderzahlungen | ||
Ausgaben insgesamt: |
Der Zuwendungsempfänger erklärt, dass
- a)
er allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG)
□ berechtigt □ nicht berechtigt ist und dies bei den zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt hat (die nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbare Umsatzsteuer gehört nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben),
- b)
alle Angaben richtig und vollständig sind, und er jede Änderung der für die Förderung maßgebenden Verhältnisse unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitteilen wird,
- c)
er mit dem Projekt noch nicht begonnen hat.
Anlagen (unbedingt vollständig beifügen):
□ | Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben, |
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□ | Stellenplan (für jede in die Förderung einbezogene Beschäftigte und jeden in die Förderung einbezogenen Beschäftigten mit einer monatlichen Aufstellung der Vergütungsberechnung unter Angabe evtl. Einmal- und Jahressonderzahlungen), |
□ | Nachweis der Vertretungsberechtigung (Bevollmächtigung) der zeichnungsbefugten Person durch Vollmacht oder Handelsregisterauszug. |
__________________ | ___________________________ |
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Ort, Datum | Unterschrift und Name in Blockschrift der zeichnungsbefugten Person, Stempel |
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)