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  • ab 13.12.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 RL VOBS-AErl - Zu Nummer 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Ausführungserlass zu der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
RL VOBS-AErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Zu Nummer 1.3: Betreuungsgebiet

Nationalparke gemäß § 24 BNatSchG und Biosphärenreservate gemäß § 25 BNatSchG werden wegen der jeweils bestehenden spezifischen gesetzlichen Bestimmungen und der durch die jeweiligen Verwaltungen der Großschutzgebiete bereits etablierten Gebietsbetreuung nicht betrachtet und sind grundsätzlich nicht in ein Betreuungsgebiet nach Nummer 1.3 einzubeziehen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des RdErl. vom 23. November 2023 (Nds. MBl. S. 1047)